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VwGH 22. 4. 2008, 2006/11/0111 (Gesundheitswesen)

JudikaturGesundheitswesenZfV 2008/1492ZfV 2008, 819 Heft 6 v. 7.1.2009

Stmk RettungsdienstG idF LGBl 2005/96: § 9 Abs 2 Z 7 (Anerkennung einer Organisation der besonderen Rettungsdienste; Voraussetzungen; ua die Gewährleistung der Erreichbarkeit mittels Funk oder Telefon in jedem Bedarfsfall und eine ausreichende Anzahl von Einsatzstellen; Privatadressen von Vereinsmitgliedern sind keine Einsatzstellen)

VwGH 22. 4. 2008, 2006/11/0111

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