FPG § 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Scheinehe; Eheschließung mehr als fünf Jahre zurückliegend)
§ 63 Abs 1 (ebenso)
§ 86 Abs 1 (ebenso)
FPG § 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Scheinehe; Eheschließung mehr als fünf Jahre zurückliegend)
§ 63 Abs 1 (ebenso)
§ 86 Abs 1 (ebenso)