NAG § 28 Abs 1 (Rückstufung und Entziehung eines unbefristeten Niederlassungsrechtes; kommt nur zur Anwendung, wenn der Fremde nicht ausgewiesen werden kann; stellt auf Vorliegen aller Voraussetzungen des § 60 FPG ab)
FPG § 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; Voraussetzungen)