FPG § 53 Abs 1 (Ausweisung; unrechtmäßiger Aufenthalt nach Asylverfahren; keine Voraussetzungen für humanitäre Niederlassungsbewilligung)
VwGH 22. 3. 2008, 2007/18/0523
1. Der Bf beeinträchtigt durch seinen unrechtmäßigen Aufenthalt seit der rechtskräftigen Beendigung des Asylverfahrens das maßgebliche öff Interesse an der Einhaltung der die Einreise und den Aufenthalt von Fremden regelnden Vorschriften, dem aus der Sicht des Schutzes und der Aufrechterhaltung der öff Ordnung (Art 8 Abs 2 MRK) ein hoher Stellenwert zukommt (VwGH 31. 3. 2004, 2004/18/0066).