GehG § 12g Abs 4 (Bezüge während des Sabbaticals, Übergenuss, Ersatz)
§ 13a Abs 1 (Übergenuss, Ersatz, Gutgläubigkeit; Abstellen auf Situation im Zeitpunkt des erstmaligen Mehrbezuges)
§ 13a Abs 2 (ebenso, Hereinbringung durch Abzug von Aktivbezügen, nicht von Ruhebezügen)