Tir FLG 1996: § 38 Abs 3 (Absonderung von Anteilsrechten; agrargemeinschaftliche Anteilsrechte sind als Realrechte mit dem Eigentum der Stammsitzliegenschaft verbunden, weshalb sich das auf die Liegenschaft bezogene Vorkaufsrecht auch auf das Anteilsrecht bezieht)
VwGH 27. 3. 2008, 2007/07/0019