Wr BauO: § 129 Abs 2 (Eigentümer; Verpflichtung, Gebäude in gutem, der Baubewilligung entsprechenden Zustand zu halten)
§ 135 Abs 3 (Verletzung der dem Eigentümer auferlegten Pflichten, Verantwortlichkeit des Verwalters, wenn die Tat
Seite 783
Wr BauO: § 129 Abs 2 (Eigentümer; Verpflichtung, Gebäude in gutem, der Baubewilligung entsprechenden Zustand zu halten)
§ 135 Abs 3 (Verletzung der dem Eigentümer auferlegten Pflichten, Verantwortlichkeit des Verwalters, wenn die Tat
Seite 783