NÖ BauO: § 48 Abs 2 (örtlich unzumutbare Belästigungen; Restkompetenz der Baubehörde auch bei gewerblichen Betriebsanlagen; Sanierung einer Betonfläche im Zusammenhang mit einer Betriebsanlage; Prüfung nur der spezifisch ausgehenden Immissionen, nicht jener der gesamten Anlage)
VwGH 4. 3. 2008, 2005/05/0167