ApG: § 9 (Konzessionsansuchen, Bezeichnung des Ortes der Betriebsstätte, Änderung dieses Ortes ist keine Änderung der Sache iSd § 66 Abs 4 AVG, Spruch muss aber dem geänderten Antragsinhalt Rechnung tragen; Bedeutung der Betriebsstätte für Bedarfsbeurteilung)