Dieser Beitrag setzt sich mit dem Kapitel II der Dienstleistungsrichtlinie, das unter dem Titel der Verwaltungsvereinfachung steht, auseinander. Im Zentrum der Betrachtungen stehen die gemäß der Richtlinie einzurichtenden einheitlichen Ansprechpartner, deren Organisation und Aufgaben sowie die ebenfalls geforderte elektronische Abwicklung von Verfahren. Zum besseren Verständnis werden vorab die europäischen Rahmenbedingungen dargelegt. Daher sind dem Beitrag eine zusammenfassende Darstellung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des EGV, Erläuterungen zum Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie und die für die folgenden Erörterungen notwendigen Begriffsbestimmungen vorangestellt.