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VwGH 29. 2. 2008, 2007/02/0357 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2008/1316ZfV 2008, 703 Heft 5 v. 29.10.2008

AVG § 19 Abs 3 (Ladungen; Entschuldigungsgründe; keiner mit "beruflicher Unabkömmlichkeit")

VwGH 29. 2. 2008, 2007/02/0357

Die Entschuldigung mit "beruflicher Unabkömmlichkeit" stellt keinen tauglichen Grund für die Rechtfertigung des Nichterscheinens zur mündlichen Verhandlung und dementsprechend auch keinen Grund für eine Verlegung der Verhandlung dar (VwGH, 27. 6. 2007, 2005/03/0169 = ZfVB 2008/760).

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