AVG § 19 Abs 3 (Ladungen; Entschuldigungsgründe; keiner mit "beruflicher Unabkömmlichkeit")
VwGH 29. 2. 2008, 2007/02/0357
Die Entschuldigung mit "beruflicher Unabkömmlichkeit" stellt keinen tauglichen Grund für die Rechtfertigung des Nichterscheinens zur mündlichen Verhandlung und dementsprechend auch keinen Grund für eine Verlegung der Verhandlung dar (VwGH, 27. 6. 2007, 2005/03/0169 = ZfVB 2008/760).