vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 27. 11. 2007, 2006/06/0132 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2008/1311ZfV 2008, 702 Heft 5 v. 29.10.2008

AVG § 67 Abs 5 (Berufungsfrist; offenkundige Verspätung eines Rechtsmittels ist dem Rechtsmittelwerber vorzuhalten; Ermittlungen zur Frage des Eintreffens der gefaxten Berufung erforderlich)

VwGH 27. 11. 2007, 2006/06/0132

Der Bf macht geltend, er habe die Berufung vom 13. 3. 2005 auch an diesem Tag an die erstinstanzliche Beh, die Wohlfahrtseinrichtung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zu der näher genannten Faxnummer gefaxt, sohin die Berufung innerhalb der zweiwöchigen Berufungsfrist erhoben. Es sei dem Bf nicht nachvollziehbar, dass sein Fax erst am 12. 4. 2005 bei der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten eingegangen sei. Das angeschlossene Faxprotokoll bestätige, dass die Berufung während der Berufungsfrist bei der angegebenen Faxnummer eingebracht worden sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!