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VwGH 29. 1. 2008, 2005/05/0252 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2008/1305ZfV 2008, 700 Heft 5 v. 29.10.2008

AVG § 10 (Vertretung; Bestehen eines zivilrechtlichen Vollmachtsverhältnisses erforderlich)

§ 15 (Niederschrift, voller Beweis; Behauptung der Erhebung von Einwendungen in der mündlichen Verhandlung durch einen Bevollmächtigten)

§ 42 Abs 1 (mündliche Verhandlung, ordnungsgemäße Kundmachung, Präklusion; Einwendungen durch Bevollmächtigten; Ermittlung des Inhalts der Äußerungen in der Verhandlung anhand des Protokolls; Überreichung eines Schriftsatzes, in dem auch der Name einer nicht erschienenen Partei aufscheint; ausschlaggebend das mündlich Vorgetragene)

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