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VwGH 29. 2. 2008, 2006/04/0011 (Vergabewesen)

JudikaturVwGHZfV 2008/1282ZfV 2008, 695 Heft 5 v. 29.10.2008

BundesvergabeG 2002: § 105 Abs 2 Z 3 (Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist; schwerwiegende Gründe, sachliche Rechtfertigung; Maßstab, ob besonnener Auftraggeber bei vorliegendem Grund versucht hätte, von Fortführung des Vergabeverfahrens abzusehen; keiner bei möglicher Änderung oder Zurücknahme der Zuschlagsentscheidung)

VwGH 29. 2. 2008, 2006/04/0011

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