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VwGH 20. 11. 2007, 2006/05/0238 (Veranstaltungswesen)

JudikaturVwGHZfV 2008/1280ZfV 2008, 694 Heft 5 v. 29.10.2008

Salzburger VeranstaltungsG: § 21 Abs 2 (verbotene Veranstaltungen; Geldspielapparate; Auslösung der Spielfunktion durch die Zurverfügungstellung eines bestimmten Geldbetrages ist für die Qualifikation entscheidend)

§ 32 Abs 1 lit j (Strafbestimmung; Aufstellen und Betrieb von Geldspielapparaten)

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