ASVG: § 4 Abs 4 (zeitraumbezogene Beurteilung des Bestehens oder Nichtbestehens der Versicherungspflicht)§ 417a (Zurückverweisung zur Ergänzung der Ermittlungen oder der Begründung; keine Ergänzung durch die Berufungsbehörde selbst, wenn der Zeitraum, auf den sich der Spruch bezieht, nicht feststeht)
AVG § 59 (Spruch eines Bescheids; Verpflichtung zur zweifelsfreien Angabe des Zeitraums, auf den sich der Spruch bezieht; ebenso)