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VwGH 19. 12. 2007, 2005/08/0090 (Sozialversicherung)

JudikaturVwGHZfV 2008/1257ZfV 2008, 685 Heft 5 v. 29.10.2008

AlVG § 12 Abs 3 lit f (Arbeitslosigkeit; Zulassung als ordentlicher Hörer einer Hochschule schließt Arbeitslosigkeit aus, unerheblich in welchem Ausmaß das Studium tatsächlich betrieben wird)

§ 12 Abs 4 Z 1 (Ausnahmebestimmung für Werkstudenten; arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung während mindestens der Hälfte der Ausbildungszeit, bezogen auf die Dauer des Studiums, nicht eines einzelnen Lehrgangs)

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