FPG § 60 Abs 2 Z 6 (Aufenthaltsverbot; unrichtige Angaben gegenüber einer Behörde; Tatbestand erfüllt bei rechtsmissbräuchlicher Berufung auf ein nicht mehr bestehendes Familienleben)
§ 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsehe; Tatbestand nicht erfüllt bei rechtsmissbräuchlicher Berufung auf ein nicht mehr bestehendes Familienleben)