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VwGH 28. 2. 2008, 2006/21/0348 (Fremdenpolizei)

JudikaturVwGHZfV 2008/1208ZfV 2008, 665 Heft 5 v. 29.10.2008

FPG § 83 Abs 1 (Schubhaftbeschwerde; Zuständigkeit; Festnahme zum Vollzug der Schubhaft)

VwGH 28. 2. 2008, 2006/21/0348

Gem § 83 Abs 1 FPG ist zur Entscheidung über eine Beschwerde nach § 82 FPG der UVS zuständig, in dessen Sprengel der Bf festgenommen wurde. Wie der VwGH (27. 3. 2007, 2007/21/0032) ausführlich dargelegt hat, ist unter dem Begriff "festgenommen" nur die Festnahme zum Vollzug der Schubhaft zu verstehen. Diese erfolgte nach dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten am 20. 9. 2006 in Eisenstadt, sodass der UVS für das Burgenland zu Entscheidung über die Schubhaftbeschwerde zuständig gewesen wäre.

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