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VwGH 29. 10. 2007, 2006/10/0136 (Forstrecht)

JudikaturVwGHZfV 2008/1203ZfV 2008, 662 Heft 5 v. 29.10.2008

ForstG § 33 Abs 1 (Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken)

§ 34 Abs 1 (Sperren, um den Wald von der Benützung zu Erholungszwecken auszunehmen, unter bestimmten Voraussetzungen zulässig)

§ 35 Abs 1 (Überprüfen der Sperren auf ihre Zulässigkeit)

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