Oö BauO: § 30 Abs 6 (Baubewilligung, Vorprüfungsverfahren, Widerspruch zu Flächenwidmungsplan; land- und forstwirtschaftliche Nutzung)
Oö ROG: § 30 Abs 1 (Grünland)
§ 30 Abs 2 (ebenso; Flächen, die nicht für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und nicht Ödland, sind gesondert zu widmen)