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VwGH 29. 1. 2008, 2006/05/0218 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2008/1165ZfV 2008, 643 Heft 5 v. 29.10.2008

Wr BauO: § 69 Abs 1 lit m (Entscheidung über Abweichungen von den Bebauungsvorschriften; Überschreiten der gem § 5 Abs 4 lit h bestimmten bauklassenmäßigen Gebäudehöhe)

§ 69 Abs 2 (ebenso; Prüfung auf Unwesentlichkeit für jede einzelne Abweichung; kein unterschiedlicher Maßstab, wenn mehrere Abweichungen; Möglichkeit der Verletzung subjektiver Rechte durch die Genehmigung der Abweichung, rechtzeitige Geltendmachung des betreffenden Rechts vorausgesetzt)

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