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VwGH 14. 12. 2007, 2006/05/0192 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2008/1163ZfV 2008, 642 Heft 5 v. 29.10.2008

Wr BauO: § 69 (unwesentliche Abweichungen von Bebauungsvorschriften, Genehmigung)

§ 81 Abs 2 (der Dachfläche entsprechende Giebelflächen; nicht nur die tatsächlichen, sondern auch gedachte Giebelflächen)

§ 81 Abs 4 (keine Überschreitung jenes Umrisses, der sich aus einem am oberen Abschluss der maßgeblichen Gebäudefront ansetzenden Winkel von 45° von der Waagrechten gegen das Gebäudeinnere ergibt)

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