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VwGH 20. 11. 2007, 2007/11/0158 (Militärwesen)

JudikaturMilitärwesenZfV 2008/990ZfV 2008, 539 Heft 4 v. 2.9.2008

WehrG 2001: § 25 Abs 1 Z 4 (Ausschluss von der Einberufung zum Grundwehrdienst von jenen Wehrpflichtigen, die in laufender Schul- oder Hochschulausbildung oder sonstiger Berufsvorbereitung standen; Voraussetzungen; Ausschluss gilt bis zum Abschluss der jeweiligen Berufsvorbereitung; Erlassung eines Einberufungsbefehles während dieser Zeit für einen danach liegenden Zeitraum ist zulässig)

VwGH 20. 11. 2007, 2007/11/0158

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