ImfpschadenG: § 1b Abs 3 (Ersatz für Schäden, die durch im jeweils ausgestellten Mutter-Kind-Pass genannte Impfungen verursacht worden sind; hier: Masern-Mumps-Impfung; Kausalität der Impfung für den eingetretenen Schaden nötig; Rechtsprechung zum Kausalitätsnachweis bei ärztlichen Behandlungsfehlern ist auf Geltendmachung von Impfschäden zu übertragen; Verletzung einer Dokumentationspflicht hat entsprechende Beweiserleichterung zur Folge)