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VwGH 24. 10. 2007, 2007/21/0361 (Fremdenpolizei)

JudikaturFremdenpolizeiZfV 2008/967ZfV 2008, 529 Heft 4 v. 2.9.2008

FPG § 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessensabwägung; Ermessensentscheidung; vierjähriger Aufenthalt, vorhandene Deutschkenntnisse, begonnenes Studium; Überwiegen der öffentlichen Interessen)

VwGH 24. 10. 2007, 2007/21/0361

Würde durch eine Ausweisung in das Privat- oder Familienleben des Fremden eingegriffen, so ist sie gemäß § 66 Abs 1 FPG nur dann zulässig, wenn dies zur Erreichung der im Art 8 Abs 2 EMRK genannten Ziele dringend geboten ist. Bei der Entscheidung über eine Ausweisung ist der Behörde Ermessen eingeräumt.

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