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VwGH 25. 9. 2007, 2007/18/0418 (Fremdenpolizei)

JudikaturFremdenpolizeiZfV 2008/951ZfV 2008, 521 Heft 4 v. 2.9.2008

FPG § 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; gerichtliche Verurteilungen; "vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes"; Rechtsprechung zum FrG weiterhin anwendbar)

VwGH 25. 9. 2007, 2007/18/0418

Unter dem Zeitpunkt "vor Verwirklichung des maßgeglichen Sachverhaltes" im Sinn des fünften Satzes des § 86 Abs 1 FPG ist der Zeitpunkt vor Eintritt des ersten der von der Beh zulässigerweise zur Begründung des Aufenthaltsverbots herangezogenen Umstände, die in ihrer Gesamtheit die Maßnahme tragen, zu verstehen (VwGH 29. 11. 2006, 2006/18/0314, mit Hinweis auf die hg Rsp zum FrG 1997 = ZFVB 2007/2175 insb das Erk vom 17. 9. 1998, 98/18/0170). Nach der zit - auch hier maßgeblichen - Rsp zum FrG umfasst der "maßgebliche Sachverhalt" im Fall eines auf strafbare Handlungen gegründeten Aufenthaltsverbots das den Verurteilungen zugrunde liegende Fehlverhalten. Es ist jedoch nicht zulässig, auch ein solches Fehlverhalten dem Aufenthaltsverbot zugrunde zu legen, das unter Berücksichtigung des seither verstrichenen Zeitraumes nicht (mehr) geeignet ist, eine relevante Vergrößerung der von dem Fremden ausgehenden Gefährdung der maßgeblichen öff Interessen herbeizuführen.

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