FPG § 60 Abs 2 Z 6 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Berufung auf geschiedene Ehe des Vaters mit Österreicherin)
VwGH 25. 9. 2007, 2007/18/0355
1.1. Der Bf hat sich unstrittig bei Beantragung eines Aufenthaltstitels am 21. 5. 2003 auf die Ehe seines Vaters mit einer österr Staatsangehörigen berufen. Dazu hat er eine Heiratsurkunde seines Vaters vorgelegt. Auch im Antrag auf Verlängerung des ihm zunächst bis 23. 6. 2004 erteilten Aufenthaltstitels hat er sich auf diese Ehe berufen. Ebenso unstrittig ist die Ehe des Vaters des Bf jedoch bereits am 28. 10. 2002 geschieden worden.