FPG: § 60 Abs 2 Z a Aufenthaltsverbot; Gefährdung öffentlicher Sicherheitsinteressen bei missbräuchlicher Scheinehe bzw Aufenthaltsehe; Aufenthaltsehe auch nach Gemeinschaftsrecht besonders verpöntes Verhalten)
§ 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot gegen begünstigte Drittstaatsangehörige, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit; Zurückgreifen auf § 60 Abs 2 als "Orientierungsmaßstab"; Aufenthaltsehe)