- (Aufenthaltsrecht eines Angehörigen eines Mitgliedstaates der EG leitet sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ab und bedarf keiner nationalen Bewilligung; rumänische Staatsangehörige ab 1. 1. 2007)
NAG § 11 Abs 1 Z 3 (Aufenthaltstitel können nicht erteilt werden, wenn Ausweisung in den letzten 12 Monaten rechtskräftig erlassen wurde)