FPG § 76 Abs 2 (Verhängung von Schubhaft über einen Asylwerber; Erfordernis einer einzefallbezogenen Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherung des Verfahrens und der Schonung der persönlichen Freiheit des Betroffenen; nicht nachvollziehbare Begründung für das Sicherungserfordernis, vorwerfbares Verhalten anderer Familienmitglieder ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht ausreichend)
VwGH 24. 10. 2007, 2006/21/0045