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VwGH 21. 6. 2007, 2006/10/0118 (Feuerpolizei)

JudikaturFeuerpolizeiZfV 2008/905ZfV 2008, 501 Heft 4 v. 2.9.2008

NÖ FeuerwehrG: § 32 a Abs 3 (Mitwirkung der Feuerwehren bei der Abwehr überörtlicher Gefahren)

§ 63 Abs 3 (Kostenersatz für Inanspruchnahme von Leistungen nach § 32 a Abs 3 oder durch den, in dessen Interesse diese Leistungen erbracht wurden)

§ 64 Abs 3 (Höhe des Kostenersatzes für die Inanspruchnahme nach § 63 Abs 3, Tarifordnung des NÖ Landesfeuerwehrverbandes nach Maßgabe des § 64 Abs 1, das heißt auf Grundlage der "für den Einsatz notwendigen Aufwendungen der Feuerwehr", Pauschalkosten)

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