BDG 1979 § 75a Abs 2 Z 2 lit c (Karenzurlaub, Berücksichtigung für zeitabhängige Rechte, Ausbildung für die dienstliche Verwendung, keine, Ausbildung an der Berufspädagogischen Akademie)
VwGH 15. 11. 2007, 2006/12/0190
1. Zur Berücksichtigung von Karenzurlaub für zeitabhängige Rechte nach § 75a Abs 2 Z 2 lit c BDG Hinweis auf VwGH 14. 12. 2005, 2002/12/0251 = ZfVB 2007/370. Weder der Antrag noch der KarenzierungsB bieten einen Anhaltspunkt dafür, dass der Bf den Karenzurlaub auf Aufforderung des Dienstgebers in Anspruch genommen hätte, sodass eine Anrechnung des Karenzurlaubes nach § 75a Abs 2 Z 2 lit c BDG und die Berücksichtigung dieser Zeit für die Vorrückung ausscheiden.