BEinstG § 6 Abs 1a (angemessene Vorkehrungen und Förderungsmaßnahmen)
§ 7f Abs 2 (Rechtsfolgen der Diskriminierung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses; keine Verpflichtung zur Schaffung eines Verweisungsarbeitsplatzes)
§ 7l (Geltendmachung von Ansprüchen von Beamten)