ForstG § 17 Abs 3 (Rodungsbewilligung bei Überwiegen des öffentlichen Interesses an einer anderen Verwendung als der Walderhaltung; Angebot einer Ersatzaufforstung oder eines Geldbetrages bei der Interessenabwägung unerheblich)
§ 17 Abs 4 (andere öffentliche Interessen iSd Abs 3, Siedlungswesen, Widmung "Bauland-Kurgebiet", aufgeschlossene Grundstücke, 985 m2 und 715 m2 für zwei Einfamilienhäuser)