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VwGH 27. 11. 2007, 2006/06/0312 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2008/871ZfV 2008, 485 Heft 4 v. 2.9.2008

Stmk BauG: § 38 Abs 6 (Benützungsbewilligung, geringfügige Mängel; Erteilung unter Auflagen; Anwendung auch bei nach alter Rechtslage bewilligtem Bau, für den Benützungsbewilligung nach Novelle [2003] zu erteilen ist)

§ 119 Abs 7 (Übergangsbestimmung; Vorhaben, das nach Bauordnung 1968 genehmigt, Abweichung vom Bescheid; Benützungsbewilligung, wenn das Vorhaben nach dem geltenden Gesetz genehmigungsfähig)

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