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VwGH 25. 9. 2007, 2006/06/0167 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2008/869ZfV 2008, 484 Heft 4 v. 2.9.2008

Tir BauO 2001: § 20 Abs 1 (bewilligungspflichtige Bauvorhaben; Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder Gebäudeteilen, wenn von möglichem Einfluss auf die Zulässigkeit des Gebäudes oder Gebäudeteiles; Begehbarmachung einer Dachterrasse)

VwGH 25. 9. 2007, 2006/06/0167

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