BDG 1979 § 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, Auflassung des Arbeitsplatzes wegen Nichtauslastung)
§ 40 Abs 2 Z 3 (qualifizierte Verwendungsänderung, Nichtzuweisung einer neuen Verwendung, qualifizierte Begründungspflicht, Verwendungsmöglichkeit im gesamten Ressort/Unternehmensbereich)