BDG 1979 § 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, neuer Arbeitsplatz, Abzugs- und Zuweisungsinteresse, Besetzung mit Mitarbeiter aus der Poolreserve)
§ 38 Abs 4 (Versetzung an anderen Dienstort, kein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil, Entfall von Reisegebühren, keine Vergleichsprüfung, schonendste Variante, Fahrtstrecke von 25 km)