BDG 1979 § 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, zeitlich nicht befristeter Abzug vom Außendienst mit Dienstanweisung, Feststellungsbescheid)
§ 40 Abs 4 Z 1 (zeitlich befristete vorübergehende andere Verwendung, "… mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf…")