B-VG Art 140 Abs 1 letzter Satz (Individualantrag; Antragslegitimation, keine; Normadressat des § 75 NAG)
VfGH 10. 10. 2007, G 167/07
Der Antragsteller erachtet sich durch die von ihm angefochtene Norm (§ 75 NAG) dadurch belastet, dass er die fehlende Zustimmung des BMI zur Erteilung einer Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen nicht bekämpfen kann.