B-VG Art 139 Abs 1 (Verordnungsprüfung; Mindestmaß an Publizität der Norm; Beschlüsse des Delegiertentags der Österr Notariatskammer, teilweise Bekanntgabe durch Rundschreiben des Präsidenten der Kammer, teilweise keine Bekanntgabe; insofern keine normative Wirkung, insofern kein Gegenstand der Verordnungsprüfung; Kundmachung durch Rundschreiben des Präsidenten keine ordnungsgemäße Kundmachung)
VfGH 13. 12. 2007, V 56/07