UniversitätsG 2002: § 51 Abs 2 Z 13 (Dissertation, Begriff; wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen)
UniversitätsG 2002: § 51 Abs 2 Z 13 (Dissertation, Begriff; wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen)