ABGB § 1221 (Heiratsgut, Höhe)
§ 1231 (Ausstattungsanspruch des Bräutigams gegen seine Eltern, 25 bis 30 % des Jahreseinkommens des im übrigen vermögenslosen Ausstattungspflichtigen, hinsichtlich des offensichtlichen Übermaßes liegt Schenkung vor)
ABGB § 1221 (Heiratsgut, Höhe)
§ 1231 (Ausstattungsanspruch des Bräutigams gegen seine Eltern, 25 bis 30 % des Jahreseinkommens des im übrigen vermögenslosen Ausstattungspflichtigen, hinsichtlich des offensichtlichen Übermaßes liegt Schenkung vor)