ABGB § 143 (Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre Kinder)
AnerbG § 14 Abs 1 (Ausgedinge, angemessener Unterhalt des überlebenden Ehegatten auf dem Erbhof; Verminderung, Erhöhung oder überhaupt andere Gestaltung des Ausgedinges aus berücksichtigungswürdigen Gründen)