AVG § 73 Abs 1 (Entscheidungspflicht)
§ 73 Abs 2 (ebenso, Verletzung; Devolutionsantrag; Antrag auf Erteilung eines Bauauftrags, Höherführung eines Rauchfangs; Durchführung der Höherführung vor der Entscheidung; Devolutionsantrag zulässig, nicht zurückzuweisen)