AVG § 45 (Beweise, allgemeine Grundsätze; Verletzung des Parteiengehörs, Sanierung des Verfahrensfehlers durch die Möglichkeit zur Stellungnahme in der Berufung)
AVG § 45 (Beweise, allgemeine Grundsätze; Verletzung des Parteiengehörs, Sanierung des Verfahrensfehlers durch die Möglichkeit zur Stellungnahme in der Berufung)