AVG § 66 Abs 4 (Berufung, Berufungsbescheid, Erlassung maßgeblicher Zeitpunkt für Sach- und Rechtslage, sofern nicht über einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum abzusprechen ist; nachträglich bekannt gewordenes Vermögen zum Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfemaßnahmen, maßgebliche Rechtslage für die Berechnung des anrechnungsfreien Teiles)
VwGH 29. 10. 2007, 2006/10/0108