AVG § 39a (Beiziehung eines Dolmetschers; angezeigt nur, wenn bei der Behörde aufgrund von Anhaltspunkten Zweifel an den Deutschkenntnissen der Partei bestehen)
AlVG § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; Nichtangabe einer Ausbildung zur Pflegehelferin im Antragsformular)